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Insolvenzantrag gegen die HAK Bakery & Breakfast House UG abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 3608 IN 4077/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31. Oktober 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der HAK Bakery & Breakfast House UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abzuweisen.

Der Antrag war vom Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, gestellt worden. Die Gesellschaft mit dem Geschäftszweig Verkauf von Backwaren war ehemals ansässig in Berlin-Schöneberg, Dominicusstraße 43, und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 191845 eingetragen. Geschäftsführer war Dawid Kacper Augustyniak.

Mit dem Beschluss stellte das Gericht fest, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Entscheidung „mangels Masse“ bedeutet in der Praxis, dass keine Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten – insbesondere die Vergütung eines Insolvenzverwalters – zu begleichen.

Für die Gläubiger hat dieser Beschluss schwerwiegende Folgen: Sie können ihre Ansprüche nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen. Vielmehr müssen sie davon ausgehen, dass eine Befriedigung ihrer Forderungen nicht mehr zu erwarten ist.

Da die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt, droht der HAK Bakery & Breakfast House UG nun die Löschung aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit. Damit wäre das Unternehmen rechtlich aufgelöst.

Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg markiert somit das endgültige Aus für das kleine Berliner Backwarenunternehmen, dessen wirtschaftliche Schwierigkeiten offenbar bereits so weit fortgeschritten waren, dass selbst ein Insolvenzverfahren nicht mehr eingeleitet werden konnte.

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