Das Wiener Landesgericht hat eine 29-jährige Frau, die im vergangenen November in Wien-Favoriten ihren vierjährigen Sohn während einer akuten Psychose getötet hatte, aufgrund von Schuldunfähigkeit in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Der Vollzug dieser Maßnahme wurde jedoch unter einer fünfjährigen Probezeit bedingt ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Entscheidung stützt sich auf zwei psychiatrische Gutachten, die der Frau Zurechnungsunfähigkeit attestierten. Demnach handelte sie im Zustand einer akuten polymorphen psychotischen Störung mit schizophrenen Symptomen. Infolge dieser Erkrankung sei sie nicht in der Lage gewesen, das Unrecht ihrer Tat zu erkennen oder danach zu handeln.
Tat im Zustand schwerer psychischer Krise
Die Frau hatte ihrem Sohn im Schlaf mit einem Küchenmesser die Kehle durchtrennt. Laut Gutachten war sie zu diesem Zeitpunkt in einem Zustand völliger Verwirrtheit und Wahnvorstellungen gefangen. Sie glaubte, ihr Kind beschützen zu müssen, und handelte – wie sie selbst vor Gericht sagte – aus einer „verzerrten Realität heraus“.
„Ich war nicht ich selbst“, sagte die Angeklagte in ihrer Aussage. Sie habe geglaubt, ihr Sohn sei in Gefahr. Erst nach der Tat habe sie erkannt, was geschehen war. Ihr psychischer Zustand habe sich inzwischen „deutlich stabilisiert“.
Behandlung unter Auflagen
Die Frau befindet sich derzeit in einer spezialisierten Einrichtung, in der sie medizinisch und psychologisch eng betreut wird. Das Gericht entschied, dass sie dort vorerst verbleiben soll. Bedingung für die ausgesetzte Unterbringung ist, dass sie ihre Medikamente regelmäßig einnimmt, Therapie- und Betreuungsprogramme fortsetzt und unaufgefordert über ihren Therapieverlauf berichtet. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.
Der psychiatrische Sachverständige erklärte, die Erkrankung habe „einen fulminanten Verlauf“ genommen, sei aber „gut behandelbar“. Durch die bisherige Behandlung habe sich ihr Zustand „nachhaltig verbessert“.
Unterstützung durch den Ehemann
Am Ende der Verhandlung entschuldigte sich die Frau bei ihrem Ehemann, der trotz der Tat zu ihr hält und den Wunsch geäußert hat, wieder mit ihr zusammenzuleben. „Ich habe mein Kind geliebt, aber plötzlich bin ich ein anderer Mensch geworden“, sagte sie unter Tränen. Jetzt sei sie „wieder stabil“ und wolle mit therapeutischer Hilfe „lernen, mit der Krankheit zu leben“.
Das Gericht verband das Urteil mit einer klaren Botschaft: Es gehe nicht um Strafe, sondern darum, die fortgesetzte Behandlung und gesellschaftliche Wiedereingliederung zu ermöglichen – unter der Bedingung, dass die Frau dauerhaft unter medizinischer Kontrolle bleibt.