Dark Mode Light Mode

K-PLUS Garagen- und Raumsysteme GmbH & Co. Lünen KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 257 IN 132/25

Das Amtsgericht Dortmund hat am 24. Oktober 2025 um 09:49 Uhr im Verfahren über die drohende Insolvenz der K-PLUS Garagen- und Raumsysteme GmbH & Co. Lünen KG einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Gläubigerinteressen angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Zechenstraße 6a, 44536 Lünen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer HRA 15142 eingetragen.

Vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die K-PLUS Verwaltungs GmbH (HRB 17427), ebenfalls ansässig in Lünen, vertreten durch Geschäftsführer Stephan Arens.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund, bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die wirtschaftliche Situation zu prüfen und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Im Einzelnen ordnete das Gericht folgende Maßnahmen an:

  • Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit soll verhindert werden, dass Vermögen unkontrolliert aus der Insolvenzmasse abfließt.
  • Drittschuldnern, also Kunden oder Vertragspartnern, die der Schuldnerin gegenüber noch Verbindlichkeiten haben, ist es untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Diese dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Zwangsvollstreckungen gegen das bewegliche Vermögen der Gesellschaft wurden untersagt; bereits begonnene Maßnahmen – etwa Pfändungen oder Arrest – sind vorübergehend eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Die K-PLUS Garagen- und Raumsysteme GmbH & Co. Lünen KG ist auf modulare Raumsysteme und Garagenlösungen spezialisiert. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung lässt auf erhebliche finanzielle Schwierigkeiten schließen.

Die nächsten Wochen werden zeigen, ob unter der Aufsicht von Dr. Schulte-Kaubrügger eine Sanierung möglich ist oder ob es zur regulären Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt. Für Kunden, Gläubiger und Lieferanten bedeutet der Beschluss eine Phase der Unsicherheit – aber auch die Chance auf geordnete Verfahrensabläufe und Klärung der wirtschaftlichen Perspektiven.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

„Wohnen in Rostock: Zwischen Wohnungsmangel, Wucher und Wartelisten“

Next Post

GRE Windpark Dorna Mitte: Starker Schuldenabbau und stabile Eigenkapitalbasis – aber deutlicher Rückgang der Bilanzsumme zeigt Konsolidierungsphase