Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag der cp GewerbeLand GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 38 IN 14/25

Das Amtsgericht Osnabrück hat am 15. Oktober 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der cp GewerbeLand GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen.

Das Unternehmen mit Sitz am Nordhausweg 17 in 49078 Osnabrück war beim Amtsgericht Osnabrück unter der Handelsregisternummer HRA 208784 eingetragen. Als Komplementärin fungierte die cp Pro Business GmbH, ansässig an der Europastraße 130 in 49328 Melle, vertreten durch ihren Geschäftsführer Carsten Bucksch.

Mit der Entscheidung nach § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung (InsO) stellte das Gericht fest, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit entfällt die Möglichkeit, das Verfahren zu eröffnen oder eine geordnete Verteilung des vorhandenen Vermögens durchzuführen.

Für Gläubiger bedeutet dieser Beschluss, dass sie ihre Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend machen müssen. Eine gerichtliche Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft findet nicht statt.

Die Abweisung mangels Masse ist in der Regel gleichbedeutend mit dem wirtschaftlichen Ende der Gesellschaft. Sie signalisiert, dass kein verwertbares Vermögen mehr existiert, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

„Eine Katastrophe“ – Identitätsmissbrauch im Internet nimmt drastisch zu

Next Post

VTONIX GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen