Zehn Jahre nach dem Dieselskandal ist die Luft für VW erneut dünn geworden: Trotz angeblicher Nachbesserungen stoßen viele Diesel-Pkw weiterhin zu viele Schadstoffe aus. Das hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein erfolgreich eingeklagt. Das Gericht erklärte das von VW verwendete sogenannte Thermofenster für rechtswidrig – mit potenziell weitreichenden Folgen für Millionen Fahrzeuge in Deutschland.
Gericht: Abschaltung der Abgasreinigung ist illegal
Konkret geht es um eine Funktion in der Motorsteuerung, bei der die Abgasreinigung bei niedrigen oder hohen Temperaturen automatisch reduziert oder deaktiviert wird. VW und andere Hersteller begründen dies mit dem Motorschutz. Laut Urteil genügt diese Begründung jedoch nicht, um den Eingriff in die Abgasreinigung zu rechtfertigen.
Das Thermofenster, das VW mit Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingeführt hatte, verstoße gegen EU-Umweltrecht. Damit könnte der Konzern verpflichtet werden, betroffene Fahrzeuge nachzurüsten – oder aber es drohen Fahrverbote in Innenstädten.
VW kündigt Berufung an
Der Wolfsburger Autobauer will sich mit dem Urteil nicht abfinden. VW verweist auf Gutachten des KBA, die den Einsatz des Thermofensters aus Sicherheitsgründen erlaubt hätten. Man werde daher vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Berufung gehen.
Für VW steht viel auf dem Spiel: Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, drohen Nachrüstpflichten und Schadenersatzforderungen. Auch andere Hersteller, die ähnliche Systeme verwenden, könnten in den Fokus rücken.
Umwelthilfe sieht sich bestätigt
Die Deutsche Umwelthilfe spricht von einem „bahnbrechenden Urteil“. Sie sieht sich in ihrer langjährigen Kritik bestätigt, dass viele Dieselmodelle bis heute im realen Straßenverkehr deutlich über den Grenzwerten liegen. Das Urteil sei ein „Weckruf an Politik und Behörden“, endlich konsequent gegen illegale Abschalteinrichtungen vorzugehen.
Hintergrund: Der Abgasskandal
Der VW-Dieselskandal war 2015 durch US-Behörden aufgedeckt worden. Der Konzern hatte zugegeben, eine Manipulationssoftware eingesetzt zu haben, um bei Tests bessere Abgaswerte vorzutäuschen. Weltweit waren Millionen Fahrzeuge betroffen, VW musste Milliarden an Strafen und Entschädigungen zahlen.
Trotz Software-Updates und Nachrüstungen zeigt sich nun: Viele Fahrzeuge stoßen auch heute noch mehr Stickoxide aus, als die Grenzwerte erlauben.
Fazit
Das Urteil aus Schleswig-Holstein ist mehr als ein juristisches Signal – es zeigt, dass die Aufarbeitung des Dieselskandals längst nicht abgeschlossen ist. Für VW und andere Hersteller könnte es teuer werden. Für Verbraucher und Umweltorganisationen dagegen markiert es einen wichtigen Etappensieg im Kampf für ehrliche Abgaswerte.