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BaFin-Warnung: Mutmaßlicher Identitätsdiebstahl zulasten von Bridgewater Associates und Angebote in WhatsApp-Gruppe

Pixaline / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten in der WhatsApp-Gruppe „BWA Club für Vermögensaufbau V7“. Nach Erkenntnissen der Aufsicht besteht der Verdacht, dass die Betreiber dort unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Identitätsmissbrauch von Bridgewater Associates

  • Als Leiter der Gruppe wird ein angeblicher „Herr Professor Alex Smith“ genannt – über diese Person liegen der BaFin keinerlei Informationen vor.

  • Betreiber der Gruppe soll angeblich Bridgewater Associates sein.

  • Die BaFin stellt klar: Es gibt keine Hinweise, dass die US-amerikanische Gesellschaft Bridgewater Associates, Newport (Connecticut) in irgendeiner Verbindung zu der WhatsApp-Gruppe oder den dort beworbenen Angeboten steht. Es dürfte sich um Identitätsdiebstahl handeln.

Typisches Vorgehen solcher Anbieter

Die Vorgehensweise entspricht bekannten Mustern aus ähnlichen Fällen:

  1. Anwerbung über soziale Medien mit Anzeigen, die kostenlose Aktienempfehlungen oder Börsenwissen versprechen – oft unter Verwendung bekannter Experten oder Institutionen.

  2. Einladung in WhatsApp- oder Telegram-Gruppen, in denen ein vermeintlicher Experte, unterstützt von einer „Assistenz“, sein Wissen teilt und den Chat moderiert.

  3. Vertrauensaufbau über Wochen durch Seminare, Tipps und Kaufempfehlungen.

  4. Vorstellung spezieller Systeme oder Tokens, die angeblich hohe Gewinne ermöglichen und oft vorbörslich erworben werden können.

  5. Marketing-Aktionen wie tägliche Check-ins oder Gewinnspiele mit angeblichen Sach- oder Kryptogewinnen.

  6. Registrierung auf Handelsplattformen oder Apps, die nur begrenzt zugänglich sein sollen.

  7. Testphasen mit kleinen Auszahlungen zur Vertrauensbildung. Einzahlungen erfolgen meist über ausländische Konten oder in Kryptowährungen.

  8. Druckphase, in der Anleger zu weiteren Zahlungen gedrängt werden. Gleichzeitig werden Auszahlungen erschwert oder blockiert.

  9. Wechselnde Erreichbarkeit der Plattformen, die oft nach kurzer Zeit nicht mehr verfügbar sind.

Rechtlicher Hinweis

In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin erbracht werden. Dennoch treten regelmäßig Anbieter ohne Genehmigung auf.

Ob ein Unternehmen zugelassen ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.

Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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