Aktenzeichen: 15 IN 108/25
Amtsgericht Syke – Beschluss vom 26.08.2025
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Begu Solutions GmbH, Grillenweg 4, 28857 Syke, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 212254 und vertreten durch den Geschäftsführer Egzon Begu, wurde am 26. August 2025 um 15:22 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jennifer Metzler von der Kanzlei Kuhmann Insolvenzverwaltung, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, bestellt.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind seit diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Begu Solutions GmbH wurden angewiesen, Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieses Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Antragsgegnerin sofortige Beschwerde einlegen. Ebenso steht diese Möglichkeit jedem Gläubiger offen, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt wird.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Syke – Insolvenzabteilung –, Amtshof 2, 28857 Syke, einzureichen. Der Fristbeginn richtet sich nach der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde ist erwünscht.
Hinweis zum Datenschutz:
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter www.landgericht-verden.niedersachsen.de. Eine postalische Zusendung ist auf Wunsch möglich.
Amtsgericht Syke – 26.08.2025