In den frühen Morgenstunden haben Aktivisten der Tierschutzorganisation „Animal Rebellion“ die Hauptzufahrt zur Molkerei Sachsenmilch blockiert. Mit Transparenten, Sitzblockaden und Kettenaktionen protestierten sie gegen die ihrer Ansicht nach tierschutzwidrige ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen.
Nach Darstellung der Gruppe beziehen und verarbeiten die zum Unternehmensverbund Müller gehörenden Sachsenmilch-Werke Milch von Betrieben, in denen Kühe dauerhaft an einem Platz angekettet leben – ohne Auslauf und ohne die Möglichkeit, sich umzudrehen. „Das ist Tierquälerei im industriellen Maßstab“, erklärte ein Sprecher von Animal Rebellion. Man wolle mit der Blockade „den Druck auf Politik und Wirtschaft erhöhen, um diese Form der Haltung endlich zu verbieten“.
Polizei und Verkehrschaos
Die Polizeidirektion Görlitz sprach von 20 bis 30 Demonstrierenden, die die Zufahrt vollständig blockierten. Laut einem Bericht des MDR stauten sich daraufhin bis zu 150 Lkw auf der Zufahrtsstraße und in Richtung Autobahn, weil sie das Werksgelände nicht erreichen konnten. Einsatzkräfte waren vor Ort, um die Situation zu sichern und den Verkehr zu regeln.
Anbindehaltung – ein umstrittenes System
Die ganzjährige Anbindehaltung ist eine besonders restriktive Form der Rinderhaltung, bei der die Tiere lebenslang in festen Ständen fixiert werden. Während Befürworter anführen, diese Form ermögliche einen effizienteren Betrieb kleinerer Höfe und sei in manchen Regionen Tradition, kritisieren Tierschützer gravierende Einschränkungen für die Tiere: Bewegungsmangel, Verhaltensstörungen und körperliche Schäden seien die Folge.
In Deutschland ist die Praxis rechtlich noch nicht vollständig verboten – einige Bundesländer haben jedoch Übergangsfristen oder Einschränkungen beschlossen.
Unternehmen reagiert zurückhaltend
Sachsenmilch selbst äußerte sich zunächst nicht ausführlich zu den Vorwürfen, betonte aber in früheren Stellungnahmen, man halte sich an geltende Vorschriften und setze auf langfristige Lieferbeziehungen mit Landwirten. Ob sich das Unternehmen im Hinblick auf die Anbindehaltung zu einer Umstellung verpflichten wird, blieb zunächst offen.