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Vorläufige Insolvenzverwaltung über SOLAR-HOOK GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 340 IN 216/25 (371) hat das Amtsgericht Magdeburg am 13. August 2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der SOLAR-HOOK GmbH beschlossen. Das Unternehmen mit Sitz in der Stadtparkstraße 20 in Magdeburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 35445 eingetragen. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Patrick Willemer aus Hamburg und Mark Schammel aus Magdeburg, ist auf den Handel mit Solaranlagen und Befestigungssystemen spezialisiert. Ihr Geschäftsfeld umfasst insbesondere Balkon-Solaranlagen samt Zubehör, die sowohl über Franchisesysteme als auch über Lizenzvergaben im In- und Ausland hergestellt, verpackt und vertrieben werden. Zudem gehört die Installation dieser Anlagen zum Leistungsspektrum.

Mit der gerichtlichen Anordnung wurde der SOLAR-HOOK GmbH jegliche Verfügung über ihre Bankkonten sowie damit verbundene Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Um den Schutz der Gläubigerinteressen zu gewährleisten, wurden zudem sämtliche Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Udo Müller aus Magdeburg. Er wird die Aufgabe haben, das Vermögen des Unternehmens zu sichern, laufende Geschäftsvorgänge zu überwachen und die wirtschaftliche Lage eingehend zu prüfen. Mit dieser Maßnahme wird ein entscheidender Schritt unternommen, um die weitere Entwicklung des Unternehmens zu steuern und die Voraussetzungen für ein geordnetes Insolvenzverfahren zu schaffen.

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