Aktenzeichen: 4 IN 406/25
Am 12. August 2025 um 13:00 Uhr ordnete das Amtsgericht Aalen im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Unicorn Energy AG weitreichende Sicherungsmaßnahmen an. Die Gesellschaft mit Sitz im Universitätspark 1/1, 73525 Schwäbisch Gmünd, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 744872 eingetragen und wird durch Vorstand Felix Friederich vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, bestellt. Er ist unter Tel. 0711-7696880, per Fax unter 0711-76968850 sowie per E-Mail ulm@pluta.net erreichbar.
Mit dem Beschluss wurden sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen von der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängig gemacht. Außerdem wurde der Unicorn Energy AG untersagt, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen; diese Befugnisse gingen vollständig auf den Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Gelder einzuziehen, entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung – sind untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden eingestellt. Der Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen und alle für die Sicherung der Insolvenzmasse notwendigen Auskünfte einholen.
Zugleich beauftragte das Gericht den vorläufigen Insolvenzverwalter mit der Prüfung, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Amtsgericht Aalen – 12. August 2025