Aktenzeichen: 9 IN 81/25
Am 12. August 2025 um 12:40 Uhr ordnete das Amtsgericht Bersenbrück im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autovermietung Kotte GmbH umfassende Sicherungsmaßnahmen an. Die Gesellschaft mit Sitz in der Wilhelmstraße 2a, 49565 Bramsche, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 220351, wird von Geschäftsführer Sascha Leicht vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob, Kanzleisitz Kollegienwall 3–4, 49074 Osnabrück, bestellt. Er ist unter Tel. 0541/1817-0 sowie per E-Mail an pjacob@schoofspartner.de erreichbar.
Mit dem Beschluss wurde die vorläufige Verwaltung des Gesellschaftsvermögens angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt und bereits begonnene Vollstreckungen – soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind – eingestellt.
Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, Gelder entgegenzunehmen, neue Sonderkonten zu eröffnen und über bestehende Konten zu verfügen. Auch darf er Verbindlichkeiten begründen, die im Falle einer Verfahrenseröffnung zu Masseverbindlichkeiten werden.
Der Betrieb des Unternehmens soll – soweit möglich – bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung fortgeführt werden. Der Verwalter ist verpflichtet, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten sowie dem Gericht zu berichten, sollte eine Betriebseinstellung notwendig werden. Für bestehende Arbeitsverhältnisse bleibt die Gesellschaft weiterhin zuständig; Änderungen bedürfen jedoch der Zustimmung des Insolvenzverwalters.
Diese Anordnung erfolgte auf Antrag des Sachverständigen und dient der Sicherung der Masse, dem Schutz der Gläubiger und der Aufklärung der Vermögenslage der Gesellschaft.
Amtsgericht Bersenbrück – 12. August 2025