Vorläufige Insolvenzverwaltung über Playbet 365 GmbH angeordnet
Aktenzeichen: 2 IN 1854/25
Am 8. August 2025 um 14:26 Uhr ordnete das Amtsgericht Mannheim im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Playbet 365 GmbH einschneidende Sicherungsmaßnahmen an. Das Unternehmen mit Sitz am Berliner Platz 5, 68723 Schwetzingen, eingetragen im Handelsregister unter HRB 740537 und vertreten durch Geschäftsführer Hakan Imre, darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über sein Vermögen verfügen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wellstein, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim, bestellt. Ihm obliegt die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin sowie die Prüfung, ob die vorhandenen Mittel die Kosten des Verfahrens decken. Sämtliche Bankkonten und Außenstände sind unter seine Verwaltung gestellt; er ist ermächtigt, Gelder einzuziehen, entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung – sind unzulässig, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen wurden eingestellt. Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten; Leistungen dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht – 8. August 2025
Allgemeines Verfügungsverbot für Just Queen GmbH
Aktenzeichen: 61 IN 42/25
Am 11. August 2025 um 11:27 Uhr ordnete das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Just Queen GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot an. Die Gesellschaft mit Sitz am Neumühler Weg 30.3, 66130 Saarbrücken, eingetragen unter HRB 110191 und vertreten durch Geschäftsführer Frédéric Yves Marcel Deprun, darf fortan nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Solovyanchuk, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, bestellt. Ihm obliegt die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, einschließlich des Rechts, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt; bereits begonnene Vollstreckungen wurden eingestellt. Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Amtsgericht Saarbrücken – 11. August 2025
Vorläufige Insolvenzverwaltung über Klebe Automatenbetriebsgesellschaft mbH
Aktenzeichen: 67c IN 234/25
Am 12. August 2025 um 12:00 Uhr ordnete das Amtsgericht Hamburg im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Klebe Automatenbetriebsgesellschaft mbH vorläufige Sicherungsmaßnahmen an. Die Gesellschaft mit Sitz am Haferkamp 2, 22081 Hamburg, eingetragen unter HRB 144937 und vertreten durch Geschäftsführerin Nina Kunde, betreibt und vermietet Spielhallen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Drittschuldnern wurde verboten, an die Gesellschaft zu zahlen; Zahlungen dürfen nur an den Insolvenzverwalter geleistet werden. Zudem ist dieser ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen; bereits begonnene Maßnahmen wurden eingestellt.
Amtsgericht Hamburg – 12. August 2025