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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Hornungs-Storchenbäckerei UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 30 IN 379/25 hat das Amtsgericht Offenburg am 07. August 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hornungs-Storchenbäckerei UG (haftungsbeschränkt) angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz Am Storchennest 20, 77694 Kehl ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 709763 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Georg Hornung vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Fischer (Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe) bestellt.
Von diesem Zeitpunkt an sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zusätzlich ist der Schuldnerin untersagt, über Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen – diese Befugnis geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Der Beschluss beinhaltet ferner:

  • Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin (mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen)

  • Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Bankguthaben und Außenstände einzuziehen

  • Berechtigung zur Einrichtung von Sonderkonten

  • Pflicht der Gläubiger und Schuldner der Gesellschaft, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten

  • Zutrittsrecht zu den Geschäftsräumen sowie Einsicht in Bücher und Unterlagen

Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und zu klären, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.

Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Offenburg (Hindenburgstraße 5, 77654 Offenburg). Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses im Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Beschlussdatum: Amtsgericht Offenburg, 07.08.2025

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