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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Dorfkrug Grabau & Event UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 8 IN 92/25 hat das Amtsgericht Reinbek am 08. August 2025 um 11:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Dorfkrug Grabau & Event UG (haftungsbeschränkt) angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Dorfstraße 3, 23845 Grabau, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 20049 HL eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer vertreten.

Mit der gerichtlichen Entscheidung wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen (Kanzleisitz: Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040 22667-7, Fax: 040 22667-888) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Ab sofort gilt: Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und im Sinne der Gläubiger zu erhalten.

Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Reinbek (Parkallee 6, 21465 Reinbek) einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. die öffentliche Bekanntmachung im Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Beschlussdatum: Amtsgericht Reinbek, 08.08.2025

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