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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Westfalenkrug Hotel und Gaststätten GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 509 IN 67/25 hat das Amtsgericht Wuppertal am 05. August 2025 um 10:57 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Westfalenkrug Hotel und Gaststätten GmbH angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7803 eingetragen, hat ihren Sitz in Schmiedestraße 56, 42279 Wuppertal und wird durch ihren Geschäftsführer Nediljko Maglic vertreten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Marion Rodine (Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal) bestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam.

Der Beschluss beinhaltet zudem:

  • Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Gläubiger und Schuldner der Gesellschaft dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten.

  • Einziehungsbefugnis: Die Verwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Sicherungsfunktion: Ziel ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung im Eröffnungsverfahren zu sichern.

Beschlussdatum: Amtsgericht Wuppertal, 05.08.2025

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