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Autohaus Schmid GmbH erhält Gelegenheit zur Sanierung unter Aufsicht – Vorläufige Eigenverwaltung angeordnet
Stärkung der Handlungsfähigkeit: Pflegegesellschaft des Deutschen Roten Kreuzes erhält erweiterten Handlungsspielraum in der vorläufigen Eigenverwaltung
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Stärkung der Handlungsfähigkeit: Pflegegesellschaft des Deutschen Roten Kreuzes erhält erweiterten Handlungsspielraum in der vorläufigen Eigenverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 274 IN 160/25

Im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Braunschweig am 07. August 2025 eine bedeutende Entscheidung getroffen, die der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH zusätzlichen finanziellen Spielraum verschafft.

Die gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in der Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig, eingetragen beim Amtsgericht Braunschweig unter HRB 202018, wird vertreten durch die Geschäftsführer Nico Seefeldt Kazazi, Silvio Höfer und Dr. Florian Harig. Bereits am 18. Juni 2025 war im Zuge des Insolvenzverfahrens eine vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b InsO angeordnet worden. Diese Maßnahme ermöglicht es der Schuldnerin, die Restrukturierung eigenverantwortlich unter Aufsicht eines Sachwalters durchzuführen.

Nun hat das Gericht die Eigenverwaltung weiter gestärkt: Gemäß § 270c Abs. 4 Satz 1 InsO wurde die Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten erteilt. Das bedeutet, dass die Pflegegesellschaft ab sofort wieder rechtswirksam Verpflichtungen eingehen darf, die im Interesse der späteren Insolvenzmasse stehen – etwa zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs, zur Zahlung von Lieferanten oder zur Sicherung personeller Ressourcen. Diese Maßnahme ist ein klares Zeichen des Vertrauens in die Restrukturierungsfähigkeit und den Sanierungswillen der Gesellschaft.

Die DRK-Pflege & Betreuung gGmbH erfüllt wichtige Aufgaben in der sozialen Infrastruktur der Region Braunschweig-Salzgitter. Eine stabile Fortführung ist nicht nur für Gläubiger und Belegschaft von zentralem Interesse, sondern auch für die zahlreichen betreuten Menschen, die auf die Dienstleistungen des Unternehmens angewiesen sind.

Mit der nun erteilten Ermächtigung wird es dem Unternehmen ermöglicht, aktiv an seiner finanziellen und strukturellen Erneuerung zu arbeiten – ein bedeutender Schritt hin zu einer nachhaltigen Sanierung im Sinne der Allgemeinheit und aller Beteiligten.

Der vollständige Beschluss kann durch Beteiligte in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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