Dark Mode Light Mode
Schiffsunglück von Cutro: Sechs Beamte in Italien wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Erneute Warnung der BaFin: Mulfin Trade nun auch mit neuer Website aktiv – trading-area.mulfin-v4.com im Visier
Vorläufige Insolvenzverwaltung über Chinvest Holding GmbH angeordnet

Erneute Warnung der BaFin: Mulfin Trade nun auch mit neuer Website aktiv – trading-area.mulfin-v4.com im Visier

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut eindringlich vor den Aktivitäten des Anbieters Mulfin Trade, der nun unter einer neuen Webadresse auftritt: trading-area.mulfin-v4.com. Die bisherigen Warnungen vom 26. Mai 2025 sowie vom 13. Juni 2025 hatten bereits vor ähnlichen Websites und betrügerischen Machenschaften dieses Anbieters gewarnt.

Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

Nach aktuellen Erkenntnissen der BaFin besteht der dringende Verdacht, dass über die genannte Website ohne erforderliche behördliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Die Betreiber umgehen damit bewusst die gesetzlich vorgeschriebene Regulierung und handeln vermutlich illegal.

Kein Eintrag in der Unternehmensdatenbank

Ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin bestätigt: Für „Mulfin Trade“ oder die Domain „trading-area.mulfin-v4.com“ liegt keine Zulassung oder Registrierung bei der deutschen Finanzaufsicht vor. Damit sind sämtliche dort beworbenen Dienstleistungen als nicht genehmigt zu betrachten.

Warnung an Verbraucherinnen und Verbraucher

Die BaFin appelliert dringend an die Öffentlichkeit:

Finger weg von Online-Plattformen wie trading-area.mulfin-v4.com!
Investitionen in derartigen Strukturen bergen ein hohes Risiko für Totalverlust. Besonders wenn – wie in diesem Fall – keine Regulierung oder aufsichtsrechtliche Kontrolle vorliegt.

Die Warnung erfolgt auf Basis der folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)

  • § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMag)

Zusätzliche Sicherheitsinformationen

Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern rät die BaFin, bei vermeintlich lukrativen Online-Investitionen stets die Echtheit von Anbietern zu überprüfen – vor allem, wenn sie aggressiv in sozialen Medien oder per E-Mail werben.

Hören Sie rein: In der Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“ der BaFin erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie sich vor Finanzbetrug im Internet schützen können.

Tipp: Prüfen Sie immer die BaFin-Unternehmensdatenbank, bevor Sie Geld an Anbieter überweisen, die Ihnen nicht bekannt sind.

Bleiben Sie wachsam – schützen Sie Ihr Geld.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Schiffsunglück von Cutro: Sechs Beamte in Italien wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über Chinvest Holding GmbH angeordnet