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Warnung der FMA: Keine Konzession – „Artavion“ agiert unbefugt in Österreich

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Am 23. Juli 2025 sprach die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine offizielle Warnung vor Finanzdienstleistungsangeboten des Unternehmens Artavion aus. Unter der Webadresse www.artavion.com sowie den E-Mail-Kontakten support@artavion.com und info@artavion.com tritt der Anbieter mit vermeintlichem Sitz in Wien auf und erweckt damit den Eindruck, seriöse und regulierte Dienstleistungen im Bereich des Wertpapierhandels anzubieten.

Die FMA stellt jedoch klar: Artavion verfügt über keinerlei Erlaubnis, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere ist es diesem Unternehmen nicht gestattet, im Sinne von § 3 Abs. 2 Z 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) Aufträge auf Rechnung von Kunden auszuführen.

Die Veröffentlichung dieser Warnung stützt sich auf § 92 Abs. 11 WAG 2018 und dient dem präventiven Schutz von Anlegerinnen und Anlegern in Österreich. Die FMA betont, dass jede Finanz- oder Wertpapierdienstleistung in Österreich einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung bedarf – eine Voraussetzung, die Artavion nicht erfüllt.

Solche Warnmeldungen zeigen, dass auf dem Finanzmarkt immer wieder Anbieter auftreten, die gezielt versuchen, durch professionelles Auftreten und digitale Präsenz Seriosität vorzutäuschen, ohne die gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Anleger sind daher gut beraten, vor einer Investition oder Geschäftsbeziehung sorgfältig zu prüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich von der FMA zugelassen ist. Hierzu steht die FMA-Unternehmensdatenbank kostenlos online zur Verfügung.

Die FMA ruft zur besonderen Vorsicht auf und warnt eindringlich davor, Geschäftsbeziehungen mit Artavion einzugehen. Im Zweifel sollte immer rechtlicher oder finanzieller Rat eingeholt werden, bevor Gelder überwiesen oder Verträge unterzeichnet werden.

 

FMA warnt vor Angeboten von Artavion

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

Die FMA warnt vor Angeboten der

Artavion

Web: artavion.com
E-Mail: support@artavion.com, info@artavion.com

mit angeblichem Sitz in Wien.

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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