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ISP International Seeds Processing GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht schützt Saatgutunternehmen vor Vermögensverfall
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ISP International Seeds Processing GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht schützt Saatgutunternehmen vor Vermögensverfall

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 18. Juli 2025 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Magdeburg im Verfahren mit dem Aktenzeichen 340 IN 290/25 (381) die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ISP International Seeds Processing GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Erwin-Baur-Straße 23, 06484 Quedlinburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 113518 eingetragen und auf Handel, Vermehrung und Zucht von Saatgut spezialisiert. Sie wird vertreten durch Geschäftsführer Marco Barton und den Gesellschafter Nikolai Fokscha.

Mit dieser Entscheidung reagiert das Insolvenzgericht auf wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens, das in einer sensiblen Branche tätig ist, in der biologische und saisonale Abläufe ebenso entscheidend sind wie unternehmerische Stabilität. Um den Verlust von Vermögenswerten zu verhindern, wurde die sofortige vorläufige Kontrolle über das schuldnerische Vermögen angeordnet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Franziska Jahn aus Magdeburg bestellt. Ihre Kanzlei ist in der Richard-Wagner-Straße 4a, 39106 Magdeburg ansässig. Sie ist ab sofort berechtigt und verpflichtet, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu prüfen und die Unternehmensmittel vor unautorisierten Verfügungen zu bewahren.

Im Detail gilt:

  • Jegliche Verfügungen über Bankkonten, Kreditsicherheiten, Verträge und damit verbundene Rechtsgeschäfte sind der Antragstellerin untersagt.

  • Andere Verfügungen, z. B. über bewegliche Vermögenswerte oder Forderungen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin.

  • Drittschuldner – also Schuldner der ISP GmbH – dürfen nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten. Zahlungen an die Gesellschaft selbst wären unzulässig und nicht schuldbefreiend.

Mit diesen Maßnahmen wird der operative Handlungsspielraum der ISP GmbH stark eingeschränkt, jedoch mit dem Ziel, die vorhandene Substanz zu erhalten und eine fundierte Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Das Verfahren dient somit nicht nur dem Gläubigerschutz, sondern schafft auch die Grundlage für mögliche Sanierungs- oder Fortführungsszenarien.

Amtsgericht Magdeburg
18. Juli 2025
Aktenzeichen: 340 IN 290/25 (381)

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