Am 18. Juli 2025 hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 f IN 330/25 Sp einen richtungsweisenden Beschluss gefasst: Über das Vermögen der Dewetra GmbH Internationale Spedition wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Rheinhäuser Straße 13, 67346 Speyer, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen unter HRB 51636, steht damit unter gerichtlicher Beobachtung und Kontrolle. Vertreten wird das Unternehmen durch seinen Geschäftsführer Marco Schreier, wohnhaft in Weingarten. Der Antrag wurde durch Rechtsanwalt Oliver Schindeldecker von der Kanzlei Haspel Rechtsanwälte begleitet.
Die Dewetra GmbH, tätig im Bereich der internationalen Spedition, sieht sich offenbar mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Ziel des nun eingeleiteten Verfahrens ist es, bis zur endgültigen Entscheidung über eine mögliche Verfahrenseröffnung den Erhalt der Insolvenzmasse sicherzustellen und nachteilige Entwicklungen für Gläubiger abzuwenden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hanz aus Mannheim bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu analysieren, den Geschäftsbetrieb zu überwachen und durch gezielte Maßnahmen das noch vorhandene Vermögen zu schützen.
Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Gleichzeitig geht die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen auf den Verwalter über. Dieser ist ermächtigt, für die Abwicklung Sonderkonten zu eröffnen. Drittschuldner wurden ausdrücklich angewiesen, künftig ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Der Beschluss gewährt dem Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse: Er darf die Geschäftsräume betreten, Geschäftsunterlagen einsehen, auswerten und im Bedarfsfall an sich nehmen. Die Antragstellerin wiederum ist verpflichtet, umfassend Auskunft zu geben und bei der Aufklärung ihrer Vermögensverhältnisse mitzuwirken. Sollte dies unterbleiben, kann das Gericht drastische Maßnahmen wie die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Zwangsvorführung oder sogar Haft anordnen.
Ergänzend zu seiner Rolle als Verwalter wurde Christian Hanz auch als Sachverständiger beauftragt. In einem schriftlichen Gutachten soll er dem Gericht unter anderem darlegen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, wie hoch die voraussichtlichen Verfahrenskosten sind, ob eine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist und ob Chancen für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin wurden bis auf Weiteres untersagt bzw. eingestellt – ausgenommen hiervon sind lediglich Verfahren auf unbewegliches Vermögen sowie solche zur Erteilung einer Vermögensauskunft.
Mit der Zulassung des Insolvenzantrags und der Anordnung der vorläufigen Verwaltung wurde ein bedeutender Schritt eingeleitet, der der Dewetra GmbH nun Gelegenheit bietet, ihre wirtschaftliche Lage zu ordnen und Möglichkeiten einer nachhaltigen Restrukturierung auszuloten. Gleichwohl stellt das Gericht klar, dass mit dieser Entscheidung noch nicht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden ist.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
18. Juli 2025
Aktenzeichen: 3 f IN 330/25 Sp