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CITC Cosmetology International Trade Company GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 610 IN 336/24

Mit Beschluss vom 1. Juli 2025 um 08:55 Uhr hat das Amtsgericht Rosenheim im Verfahren 610 IN 336/24 eine weitreichende Entscheidung über die Zukunft der CITC Cosmetology International Trade Company GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Kufsteiner Straße 23 in Raubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 20505, wird von Geschäftsführer Igor Barabash geführt.

Die CITC GmbH ist spezialisiert auf den internationalen Handel kosmetischer Produkte — ein Markt, der Trends, Innovationen und grenzüberschreitende Vertriebsnetze erfordert. Doch trotz ihres internationalen Ansatzes sieht sich die Gesellschaft nun mit gravierenden finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die ein sofortiges Eingreifen notwendig machen.

Um eine weitere Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern, hat das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Multrus aus Rosenheim bestellt. Von diesem Moment an darf die CITC GmbH nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung über ihr Vermögen verfügen — darunter fällt auch die Einziehung von Außenständen, die ohne seine Genehmigung nicht mehr zulässig ist.

Rechtsanwalt Multrus ist beauftragt, die wirtschaftliche Lage zu prüfen, die Zahlungsströme zu überwachen und sicherzustellen, dass keine unkontrollierten Abflüsse mehr erfolgen. Gleichzeitig müssen Schuldner der Gesellschaft — also Drittschuldner — ihre Zahlungen direkt an ihn leisten. Nur so wird verhindert, dass Werte der künftigen Insolvenzmasse entzogen werden.

Für Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten bedeutet dieser Beschluss, dass von nun an strenge Regeln gelten: Forderungen werden nur noch über den Insolvenzverwalter abgewickelt, neue Verbindlichkeiten bedürfen seiner Zustimmung, und bestehende Geschäftsbeziehungen müssen unter geänderten Bedingungen fortgeführt werden — wenn überhaupt.

Die CITC Cosmetology International Trade Company GmbH hat nun die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Rosenheim eingereicht werden.

Ob es gelingt, die CITC GmbH zu stabilisieren, zu restrukturieren und weiterzuführen oder ob letztlich nur eine geordnete Abwicklung bleibt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden — nun liegt es an der Sachkunde und Umsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie an der Kooperation aller Beteiligten.

Amtsgericht Rosenheim – Insolvenzgericht

  1. Juli 2025

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