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Repro Antik Design Verwaltungs GmbH: Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 21 IN 24/25

Für die Repro Antik Design Verwaltungs GmbH aus Buchholz ist der Weg in ein geordnetes Insolvenzverfahren versperrt: Das Amtsgericht Neuwied hat am 25. Juni 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt (§ 26 Abs. 1 InsO).

Die Gesellschaft mit Sitz in der Asbacher Straße 20, 53567 Buchholz, eingetragen beim Amtsgericht Montabaur unter HRB 25290, wurde vertreten durch die Geschäftsführer Angelika Luka und Parick Dümmler (Zur Hustert 24, 53773 Hennef).

Mit der Abweisung steht fest: Das vorhandene Vermögen reicht nicht einmal aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für Gläubiger bedeutet dies meist den Totalverlust offener Forderungen – ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt, es gibt keine Verwertung und keine Verteilung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Antragsteller oder ein Betroffener durch die Abweisung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Frist für die Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – ab zwei Tagen nach der Veröffentlichung. Maßgeblich ist das Ereignis, das zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied, einzureichen. Auch eine Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts ist möglich, entscheidend ist jedoch der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Neuwied. Die Beschwerde ist vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Bei einer teilweisen Anfechtung ist der Umfang genau anzugeben. Die Beschwerde soll begründet werden.

Gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts ist ebenfalls eine Beschwerde möglich, wenn der Beschwerdewert 200 € übersteigt. Diese ist innerhalb von sechs Monaten einzulegen, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache rechtskräftig geworden ist oder sich das Verfahren erledigt hat.

Hinweise zum Datenschutz nach DSGVO und Landesdatenschutzgesetz finden Sie unter www.agnr.justiz.rlp.de oder werden auf Wunsch in Papierform zugesandt.

Amtsgericht Neuwied – 25.06.2025

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