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Dr. Cannabis GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Dr. Cannabis GmbH, mit Sitz Auf der Jungs Wies 35–37, 66265 Heusweiler, hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, am 18. Juni 2025 um 14:49 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung erlassen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 110 IN 29/25 geführt.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108575 eingetragen und wird von Geschäftsführer Jörg Hell vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, bestellt. Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO), wodurch sämtliche Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über das Vermögen der Gesellschaft auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergehen. Dies umfasst auch das Recht zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wurden untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Die Schuldner der Dr. Cannabis GmbH wurden darüber hinaus aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

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