Am Landesgericht Krems wurde am Dienstag der Zivilprozess um Schmerzensgeld für einen heute 15-jährigen Jugendlichen fortgeführt, der von seiner Mutter schwer misshandelt und über längere Zeit hinweg gequält worden war. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Haftungsfragen rund um das Vorgehen der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich.
Die zivilrechtliche Klage wurde im November 2024 von den Opferanwälten Timo Ruisinger und Heinrich Nagl eingebracht. Der Gesamtstreitwert liegt bei 180.000 Euro, davon entfallen 150.000 Euro auf Schmerzengeld sowie 30.000 Euro auf Feststellungsinteresse für zukünftige Schäden. Die Klage stützt sich auf das NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz. Das Land Niederösterreich, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Urbanek, Lind, Schmied, Reisch, weist die Ansprüche zurück.
Zeugenbefragungen im Mittelpunkt
Im aktuellen Prozesstermin sagten mehrere Zeugen aus, darunter auch der Vater des Jugendlichen, der bereits seit mehreren Jahren von der Kindsmutter getrennt lebt. Dieser gab an, seinen Sohn zuletzt im Mai 2022 gesehen zu haben und schilderte, dass es damals keine äußerlich erkennbaren Anzeichen von Misshandlungen gab. Er kritisierte den mangelnden Informationsfluss seitens der Kinder- und Jugendhilfe, trotz seines Obsorgerechts.
Vorgehen der Jugendhilfe unter juristischer Prüfung
Kernpunkt der Klage ist das Verhalten zweier Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya. Trotz mehrerer Gefährdungsmeldungen – unter anderem von der Schule und einem Landesklinikum – sahen die Jugendamtsmitarbeiter nach Hausbesuchen am 28. Oktober und 18. November 2022 keine ausreichende Veranlassung für Schutzmaßnahmen. Nach Auffassung der Opfervertreter wären die schweren körperlichen und psychischen Misshandlungen bereits zu diesem Zeitpunkt erkennbar gewesen.
Das Land Niederösterreich bestreitet jegliches Fehlverhalten der Behörden und argumentiert, dass sämtliche gesetzlichen Pflichten vollumfänglich eingehalten worden seien. Eine Fremdunterbringung des Kindes sei demnach rechtlich nicht zulässig gewesen. Ein gegen die beiden Sozialarbeiter geführtes strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs wurde im März 2025 rechtskräftig eingestellt.
Hintergrund der Misshandlungen
Die Mutter des Jugendlichen hatte ihren Sohn über Monate hinweg massiv misshandelt, geschlagen, gefesselt, geknebelt und mehrfach stundenlang in eine Hundebox gesperrt. Am 22. November 2022 wurde der unterernährte Junge in lebensbedrohlichem Zustand in die Klinik Donaustadt nach Wien eingeliefert. Ein behandelnder Kinderarzt berichtete von zahlreichen Verletzungen und einer Unterkühlung auf 26,8 Grad Körpertemperatur.
Strafrechtliche Verurteilungen bereits erfolgt
Die 35-jährige Mutter wurde im Februar 2024 in einem Geschworenenprozess wegen versuchten Mordes sowie weiterer Delikte zu 20 Jahren Haft verurteilt. Ihre Komplizin erhielt eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Beide Täterinnen wurden zusätzlich in forensisch-therapeutische Einrichtungen eingewiesen. Die Urteile sind rechtskräftig.
Der 15-jährige Jugendliche lebt mittlerweile beim Vater.