Aktenzeichen: 8 IN 23/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SBS-Verwaltungsges.mbH hat das Amtsgericht Reinbek am 11. Juni 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzulehnen.
Die SBS-Verwaltungsges.mbH mit Sitz Am alten Lokschuppen 13, 21509 Glinde, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Registernummer HRB 15076 HL eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Stefan Henneberg vertreten.
Nach eingehender Prüfung kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die Schuldnerin über kein ausreichendes Vermögen verfügt, um die mit einer Verfahrenseröffnung verbundenen Kosten zu decken. Somit liegen zwar grundsätzlich die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor, jedoch reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um das Verfahren ordnungsgemäß zu finanzieren. Das Gericht hat den Antrag daher gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek
einzureichen.
Der Fristbeginn richtet sich nach dem Zeitpunkt der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de. Erfolgt die Bekanntmachung öffentlich, gilt die Zustellung zwei Tage nach Veröffentlichung als bewirkt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts oder elektronisch eingereicht werden. Für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist die Einreichung grundsätzlich in elektronischer Form vorgeschrieben. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus. Weitere technische Hinweise zur elektronischen Einreichung sind auf www.ejustice-bw.de sowie unter www.justiz.de abrufbar.
Der Beschluss wurde am 11. Juni 2025 durch das Amtsgericht Reinbek – Insolvenzgericht – erlassen.