Aktenzeichen: 6.70 IN 4/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DIBEVA HOLDING UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Potsdam am 11. Juni 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse zurückgewiesen.
Die DIBEVA HOLDING UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Karl-Marx-Straße 16 A, 14532 Kleinmachnow, wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Dirk Pohlmann.
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass ein Eröffnungsgrund zwar grundsätzlich gegeben ist, jedoch reicht das Vermögen der Schuldnerin nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der gerichtlich festgestellte Wert der Aktivmasse beläuft sich lediglich auf 496,14 EUR. Demgegenüber würden die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO voraussichtlich mindestens 4.500,00 EUR betragen. Grundlage dieser Feststellungen bildet das Sachverständigengutachten vom 06. Juni 2025.
Daher hat das Amtsgericht Potsdam den Eröffnungsantrag gemäß §§ 26 Abs. 1, 25 InsO mangels Masse abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt entweder mit der persönlichen Zustellung der Entscheidung per Post oder mit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim
Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht –
Hegelallee 8
14467 Potsdam
einzureichen.
Der Beschluss wurde am 11. Juni 2025 erlassen.