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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Euregio-Handelsgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 620 IN 728/25

Am 5. Juni 2025 um 12:01 Uhr hat das Amtsgericht Duisburg im laufenden Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Euregio-Handelsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Paul-Esch-Straße 67, 47053 Duisburg, eine entscheidende Maßnahme zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens getroffen.

Das Unternehmen wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erencan Sarikaya, ebenfalls mit Sitz an der Unternehmensanschrift. Nach eingehender Prüfung ordnete das Gericht gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters an, um die finanzielle Lage der Schuldnerin zu stabilisieren und das Vermögen vor etwaigen nachteiligen Veränderungen zu bewahren.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, ansässig am Philosophenweg 51, 47051 Duisburg, bestellt. Seine Befugnisse umfassen zentrale Eingriffe in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Schuldnerin: Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der Euregio-Handelsgesellschaft mbH nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Dies betrifft insbesondere den Verkauf, die Belastung oder die anderweitige Übertragung von Vermögensgegenständen.

Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft – also jenen, die Forderungen gegenüber der Euregio-Handelsgesellschaft mbH bedienen müssten – untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin selbst zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen. Dieser ist ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und sämtliche sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und entgegengenommene Gelder zu verwalten.

Mit dieser Anordnung sichert das Insolvenzgericht nicht nur das vorhandene Vermögen, sondern schafft auch klare Strukturen für den Fortgang des Verfahrens. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder die reguläre Eröffnung des Insolvenzverfahrens unausweichlich wird.

Amtsgericht Duisburg – 05.06.2025

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