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Paul Bau Nord GmbH: Neuer Anlauf im Insolvenzverfahren – Vorläufige Insolvenzverwaltung erneut angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 28 IN 22/25 & 28 IN 29/25 – Amtsgericht Itzehoe

Itzehoe/Wrist, 23. Mai 2025 – Das Insolvenzverfahren um die Paul Bau Nord GmbH, mit Sitz in der Bahnhofstraße 1, 25563 Wrist, nimmt eine ungewöhnliche Wendung: Während das Amtsgericht Itzehoe im Verfahren mit dem Aktenzeichen 28 IN 22/25 zunächst die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben hat, wurde nur wenig später – unter dem neuen Aktenzeichen 28 IN 29/25 – eine erneute vorläufige Insolvenzverwaltung beschlossen.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 16856, wird von Geschäftsführer Pavel Sternitchi vertreten und ist im Bausektor tätig. Die zeitnahe Aufhebung und Wiedereinsetzung der vorläufigen Insolvenzmaßnahmen deutet auf verfahrensrechtliche Korrekturen oder neue Antragstellungen hin.

Neue Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Mit Wirkung zum 23. Mai 2025, 10:00 Uhr wurde nun erneut die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Paul Bau Nord GmbH angeordnet. Ziel ist es, das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Prüfung der finanziellen Situation zu ermöglichen.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Hamburger Rechtsanwältin
Dr. Alexandra Bai, Poppenbütteler Bogen 82, 22399 Hamburg,
Tel.: 040 61168379-0, Fax: 040 61168379-99, bestellt.

Rechte und Pflichten unter vorläufiger Verwaltung

Ab sofort gilt:

  • Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände – etwa über Bankguthaben, Forderungen oder betriebliche Aktiva – sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
  • Die Verwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Drittschuldnern, also Unternehmen oder Personen, die der Gesellschaft Geld schulden, ist verboten, an die Paul Bau Nord GmbH zu zahlen. Sie dürfen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung Leistungen an Dr. Bai erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist binnen zwei Wochen beim
Amtsgericht Itzehoe, Bergstraße 5–7, 25524 Itzehoe,
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.

Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder Veröffentlichung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Fazit

Mit dem neuerlichen Beschluss geht das Verfahren in eine zweite Runde: Nach der zunächst aufgehobenen Maßnahme im Parallelverfahren 28 IN 22/25 ist nun wieder eine rechtlich bindende Sicherung des Vermögens angeordnet worden. Für die Paul Bau Nord GmbH, ihre Geschäftspartner, Mitarbeiter und Gläubiger bedeutet dies, dass alle finanziellen Transaktionen ab sofort unter Kontrolle der vorläufigen Insolvenzverwalterin stehen.

Ob eine Sanierung möglich ist oder ein vollständiges Insolvenzverfahren folgt, wird in den nächsten Wochen auf Basis der Prüfungen durch Rechtsanwältin Dr. Bai entschieden. Bis dahin bleibt das Unternehmen unter juristischer Aufsicht – mit dem Ziel, weitere Schäden für die Gläubiger abzuwenden und Klarheit über die Zukunft der Baugesellschaft zu schaffen.

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