Az.: 61 IN 13/24
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Gauff Solutions Beteiligungsgesellschaft mbH i.L., vertreten durch den Liquidator Dieter D. Gauff, hat das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe – Insolvenzgericht am 11. April 2025 entschieden, den Antrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abzuweisen.
Die Gesellschaft mit Sitz Am Houiller Platz 4, 61381 Friedrichsdorf, befand sich bereits in Liquidation („i.L.“) und war somit in Auflösung begriffen. Die nun erfolgte Abweisung bedeutet, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um selbst die Kosten für ein Insolvenzverfahren – wie etwa die Vergütung eines Insolvenzverwalters – zu decken.
Folgen der Abweisung:
- Das Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet.
- Eine Verwertung von Vermögenswerten findet nicht statt.
- Gläubiger gehen leer aus – es gibt keine Quote, keine geregelte Befriedigung.
- Die Gesellschaft steht damit endgültig vor dem Aus. In der Regel folgt darauf die Löschung aus dem Handelsregister.
Hintergrund:
Als Beteiligungsgesellschaft war die Gauff Solutions vermutlich in der Verwaltung oder Finanzierung von Unternehmensanteilen aktiv. Die Abkürzung „i.L.“ weist darauf hin, dass sie sich bereits in der Schlussphase ihres Bestehens befand. Dass selbst dann keine Masse für ein geordnetes Insolvenzverfahren mehr vorhanden ist, unterstreicht die völlige Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt des Antrags.
Fazit:
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg endet das Insolvenzverfahren, bevor es eröffnet werden konnte. Für die Gauff Solutions Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. bedeutet dies das stille, formlose Ende eines wirtschaftlich gescheiterten Unternehmens. Für Gläubiger bleibt nichts – nicht einmal ein geordneter Abwicklungsweg.
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Insolvenzgericht
11. April 2025