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SELO Fenster und Türen GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Gericht setzt umfassende Sicherungsmaßnahmen in Kraft

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 3 b IN 170/25 Ft

Mit Beschluss vom 15. April 2025 hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein – Insolvenzgericht im Verfahren über das Vermögen der SELO Fenster und Türen GmbH weitreichende Schritte zur Sicherung des Unternehmensvermögens eingeleitet. Die Schuldnerin mit Sitz in der Carl-Benz-Straße 17, 67227 Frankenthal (Pfalz), vertreten durch ihren Geschäftsführer Rainer Seburger, hatte am 10. April 2025 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Bereits wenige Tage später reagierte das Gericht mit der Zulassung des Antrags und der Anordnung umfassender Maßnahmen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage.

Zur vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde der Mannheimer Rechtsanwalt Andreas Hendriock bestellt, der zuvor bereits als Sachverständiger im Verfahren beteiligt war. Er übernimmt ab sofort die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Antragstellerin. Die Maßnahme trat am Abend des 15. April 2025 um 20:42 Uhr in Kraft.

Im Einzelnen ordnete das Gericht Folgendes an:

  • Verfügungen über das schuldnerische Vermögen – darunter auch Bankkonten, Außenstände und sonstige Vermögenswerte – sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Eine eigenständige wirtschaftliche Steuerung durch die Geschäftsführung ist damit faktisch ausgesetzt.
  • Bankguthaben und Forderungen werden nun durch den Insolvenzverwalter eingezogen, der zugleich berechtigt ist, sogenannte Sonderkonten einzurichten, um eine rechtssichere Verwaltung der Massegelder zu gewährleisten.
  • Drittschuldner – also alle, die noch Zahlungen an die SELO GmbH zu leisten haben – dürfen dies nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den Verwalter tun.
  • Der Insolvenzverwalter erhält weitreichende Befugnisse, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Geschäftsbücher zu nehmen und notwendige Informationen zur wirtschaftlichen Lage einzuholen.
  • Zudem ist es ihm aufgetragen, dem Gericht mitzuteilen, ob Grundbesitz zum Vermögen der Schuldnerin gehört – ein möglicher Schritt hin zur Sicherung über das Grundbuch.

Hintergrund der Entscheidung
Die SELO Fenster und Türen GmbH ist als Anbieter für Bauelemente wie Fenster und Türen aktiv – ein Bereich, der insbesondere durch gestiegene Rohstoffpreise, Lieferengpässe und die Eintrübung der Baukonjunktur zuletzt stark unter Druck geraten ist. Die nun angeordneten Maßnahmen dienen vor allem dem Ziel, das noch vorhandene Vermögen zu schützen und zu bewahren, bevor über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Noch keine endgültige Entscheidung
Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der Zulassung des Antrags noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst verbunden ist. Vielmehr handelt es sich um ein Sicherungsinstrument, das verhindern soll, dass die Gläubigerinteressen durch Vermögensverschiebungen oder operative Maßnahmen gefährdet werden.

Rechtsmittel möglich
Gegen den Beschluss kann die Schuldnerin innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ludwigshafen einlegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.

Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters steht die SELO Fenster und Türen GmbH nun an einem wirtschaftlichen Scheideweg. Ob die Rückkehr in geordnete Bahnen gelingt oder ein reguläres Insolvenzverfahren folgt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Bis dahin liegt das Unternehmen unter genauer gerichtlicher Beobachtung.

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
15. April 2025

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