Ein kleiner Fehler mit großer Wirkung: Weil sich ein Jobcenter bei der Berechnung von Leistungen verrechnet hat, darf eine Familie das zu viel gezahlte Geld behalten. Das hat ein Sozialgericht in einem aktuellen Fall entschieden. Die Behörden dürfen zu viel gezahlte Leistungen in bestimmten Fällen nämlich nicht ohne Weiteres zurückfordern – insbesondere dann nicht, wenn der Fehler allein auf Seiten der Verwaltung liegt und die Betroffenen in gutem Glauben gehandelt haben.
Für die betroffene Familie bedeutet das: Keine Rückzahlung – und vor allem keine finanziellen Sorgen wegen einer fehlerhaften Bescheiderstellung.