Frage: Frau Bontschev, der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken in bestimmten Fällen keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen. Was bedeutet das für Verbraucher?
Kerstin Bontschev: Das Urteil ist ein echter Paukenschlag für Immobilienkreditnehmer. Wer in den letzten Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat oder in Zukunft einen Kredit vorzeitig ablösen möchte, hat nun eine deutlich bessere Position. Denn viele Kreditverträge enthalten Formulierungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Fehlen korrekte Angaben zur Berechnung der Entschädigung, entfällt der Anspruch der Bank – und Verbraucher können ihr Geld zurückfordern.
Frage: Worum ging es genau in dem Fall, über den der BGH entschieden hat?
Bontschev: Der BGH hat festgestellt, dass eine Genossenschaftsbank in ihrem Kreditvertrag eine fehlerhafte Formulierung zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verwendet hat. Konkret ging es um den Begriff „Restlaufzeit“, der missverständlich ist. Die Bank hatte diesen zur Berechnung ihres Zinsschadens herangezogen, obwohl die relevante Frist eigentlich die nächste mögliche Kündigungsmöglichkeit des Kunden ist – also in vielen Fällen bereits nach 10,5 Jahren. Durch diesen Fehler war die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht nachvollziehbar – und somit nicht gültig.
Frage: Welche Banken sind von dieser Entscheidung betroffen?
Bontschev: Zunächst einmal betrifft das Urteil Volksbanken und Raiffeisenbanken, weil sich der konkrete Fall gegen eine Genossenschaftsbank richtete. Aber das Problem ist viel größer. Nach aktuellen Analysen wurden fehlerhafte Formulierungen in vielen Kreditverträgen anderer Banken verwendet, insbesondere bei:
- Sparda-Banken
- PSD-Banken
- BB Bank und andere genossenschaftliche Banken
- Sparkassen
- Commerzbank
Frage: Können betroffene Kreditnehmer bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern?
Bontschev: Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wer seit 2022 eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, sollte seinen Kreditvertrag prüfen lassen. Falls die Bank eine fehlerhafte Klausel verwendet hat, besteht ein Rückerstattungsanspruch – oft in vier- oder sogar fünfstelliger Höhe.
Frage: Welche Schritte sollten Verbraucher jetzt unternehmen?
Bontschev: Erstens: Den eigenen Kreditvertrag prüfen, ob er aus dem Zeitraum 2016 bis 2021 stammt.
Zweitens: Falls eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde oder ein vorzeitiger Verkauf ansteht, einen Fachanwalt oder eine Verbraucherorganisation konsultieren.
Drittens: Sollte die Bank die Rückzahlung verweigern, kann ein Rechtsstreit erwogen werden. Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten. Falls nicht, gibt es die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung, bei der ein Drittanbieter die Kosten trägt und im Erfolgsfall eine Beteiligung erhält.
Frage: Sehen Sie eine Klagewelle auf die Banken zukommen?
Bontschev: Absolut. Dieses Urteil könnte für Banken das werden, was der Diesel-Skandal für die Autoindustrie war. Tausende Verbraucher haben in den letzten Jahren unnötig gezahlt – und werden jetzt versuchen, ihr Geld zurückzuholen. Ich rechne mit einer Flut an Rückforderungen und neuen Klagen.
Frage: Zum Abschluss: Was empfehlen Sie Kreditnehmern konkret?
Bontschev: Abwarten ist keine gute Strategie. Wer betroffen sein könnte, sollte schnell handeln, denn für Rückforderungen gelten Fristen. Eine Prüfung ist meist kostenlos und unverbindlich – und kann sich am Ende finanziell richtig lohnen.