Aktenzeichen: 36a IN 6702/24 – Amtsgericht Charlottenburg
Am 21. November 2024, um 09:00 Uhr, hat das Amtsgericht Charlottenburg im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Axion Goldkind GmbH bedeutende Maßnahmen ergriffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Mariendorfer Damm 147, 12107 Berlin, wird im Handelsregister unter der Nummer HRB 156633 geführt und von Geschäftsführer Rafal Grotowski vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz aus Berlin bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Emser Straße 9, 10719 Berlin. Er ist dafür zuständig, das Vermögen der Axion Goldkind GmbH zu sichern und eine ordnungsgemäße Prüfung der wirtschaftlichen Lage vorzunehmen.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Das Gericht hat mehrere Anordnungen getroffen, um das Vermögen der Axion Goldkind GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen:
- Einschränkung der Verfügungen: Die Gesellschaft darf über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zwangsvollstreckungen ausgesetzt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie Arrest- oder einstweilige Verfügungen wurden vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der Schuldnerin für eine geordnete Insolvenzabwicklung oder eine mögliche Sanierung erhalten bleibt.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Rebholz ist verpflichtet, eine detaillierte Prüfung der Vermögenslage der Axion Goldkind GmbH durchzuführen. Er wird insbesondere:
- Das Vermögen der Gesellschaft sichern und überwachen.
- Prüfen, ob die finanziellen Mittel der Gesellschaft die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken.
- Forderungen einziehen und Gelder verwalten, die im Rahmen der Vermögensverwaltung eingehen.
Zusätzlich ist er berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen und notwendige Nachforschungen anzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin sowie deren Gläubiger können binnen einer zweiwöchigen Frist eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, oder über das elektronische Gerichtspostfach einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Bedeutung des Verfahrens
Das vorläufige Insolvenzverfahren ermöglicht eine transparente Prüfung der finanziellen Situation der Axion Goldkind GmbH. Ziel ist es, mögliche Vermögensverluste zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Das weitere Vorgehen wird von der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen.
Aktenzeichen: 36a IN 6702/24
Datum der Anordnung: 21. November 2024
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht