Start Allgemein EU-Lieferkettengesetz

EU-Lieferkettengesetz

123
Riki32 (CC0), Pixabay

Das EU-Lieferkettengesetz verfehlt erneut die benötigte qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten, wie die belgische Ratspräsidentschaft auf Twitter bekannt gab. Eine Lösung mit dem EU-Parlament wird nun gesucht. Ursprünglich wurde ein Kompromisstext zwischen Rat und Parlament vereinbart, jedoch konnte dieser noch nicht endgültig abgesegnet werden, da die Abstimmung im Rat vertagt wurde. Deutschland und Österreich haben angekündigt, sich zu enthalten, und es wird vermutet, dass auch andere Länder, darunter Italien, dagegen gestimmt haben. Eine qualifizierte Mehrheit im Ausschuss der EU-Botschafter ist notwendig, um den Text im Rat zu verabschieden. Justizministerin Alma Zadic bezeichnete den Ausgang als „bitter“ und betonte, dass trotz des Rückschlags nicht aufgegeben werden solle. Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, große Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren, und fordert größere Unternehmen auf, einen Plan zur Einhaltung der Pariser Klimaziele zu erstellen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein