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BWF Stiftung – Revision seitens des BGH abgelehnt
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BWF Stiftung – Revision seitens des BGH abgelehnt

Im Fall des BWF Stiftung-Skandals, bei dem tausende in Goldsparpläne investiert hatten und nun auf die Abwicklung im Insolvenzverfahren warten, hatte das Landgericht Berlin am 25.07.2017 vier Haftstrafen ausgesprochen (Az. 524 KLs 1/16): Der Goldhändler S. soll für sechs Jahre, seine Ehefrau, die Buchhändlerin, der Vertriebschef und der Steuerberater für jeweils fünf Jahre in das Gefängnis. Der Vorwurf: Die Personen hätten als Bande ein Vertriebssystem für Goldsparverträge aufgebaut, die Gelder aber nicht ausschließlich für den Goldkauf verwandt sondern teilwieise für eigene Zwecke abgezweigt. Um diese Handlungen zu verschleiern, habe die Bande Golddummies erworben und als echte bei Kundenbesuchen und Kontrollen präsentiert.

Geständnis eines „Einzeltäters“

Der Goldhändler S., der sich bereits seit September 2015 in Haft befindet, hatte gestanden, einen Betrug geplant und die Golddummies gekauft zu haben. Das Landgericht Berlin war jedoch der Überzeugung, dass der Goldhändler nicht als Einzeltäter agierte, sondern dass die vier Personen sich im Jahre 2011 zu den Straftaten verabredet hätten und arbeitsteilig vorgegangen seien. Da der Goldhändler die Rechnungen für die Golddummies als echte Rechnungen für Goldaufbereitung umfrisiert hatte, kam bei dem Goldhändler der Vorwurf der Urkundenfälschung hinzu.

Revision verworfen

Das einzige Rechtsmittel gegen die Verurteilung durch das Landgericht Berlin war die Revision zum Bundesgerichtshof. Nach einer Wartezeit von über einem Jahr hat es das oberste deutsche Strafgericht nun abgelehnt, sich mit dem Verfahren zu beschäftigen. Rechtsfehler seien nicht erkennbar.

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