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Strafzahlung gegen Verantwortlichen der Win Energie Invest AG

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass gegen Herrn Martin Reiner als im Tatzeitraum Verantwortlicher der Win Energie Invest AG, nunmehr Win Energie Invest GmbH, ein Straferkenntnis mit einer Geldstrafe von insgesamt € 4.000 wegen des Verstoßes gegen die Prospektpflicht und gegen die Meldepflicht zum Emissionskalender, jeweils nach Kapitalmarktgesetz (KMG), erlassen wurde.

Die Win Energie Invest AG hat in Österreich eine Genussrechtsbeteiligung öffentlich angeboten, jedoch keinen nach den Bestimmungen des KMG erstellten und kontrollierten Prospekt veröffentlicht (§ 16 Z 1 KMG). In diesem Zusammenhang wurde auch die Meldung zum Emissionskalender gemäß § 13 Abs 1 KMG unterlassen. Im KMG ist die Bestrafung der juristischen Person nicht vorgesehen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

 

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