Das Insolvenzgericht Marburg hat im Verfahren über das Vermögen der Gebäudereinigung und Objektpflege Preiß UG (haftungsbeschränkt) Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 22 IN 147/26 (28) und wurde am 29.10.2026 veröffentlicht. Sitz der Gesellschaft ist Ebsdorfergrund.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Nach dem veröffentlichten Beschluss ist am 20.10.2026 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Das ist eine Schutzmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren. Sie soll das vorhandene Vermögen sichern, damit es nicht ohne Kontrolle verändert oder verringert wird, bevor das Gericht im weiteren Verfahren entscheidet.
Für die Gesellschaft bedeutet das: Verfügungen des Antragsgegners sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Firma kann also nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Dadurch soll verhindert werden, dass Vermögenswerte verschoben oder Einzelgläubiger bevorzugt werden.
Folgen für Kunden, Gläubiger und andere Beteiligte
Die Bekanntmachung richtet sich auch an die Schuldner des Antragsgegners. Sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Wer der Gesellschaft noch Geld schuldet, soll also genau prüfen, an wen und auf welcher Grundlage gezahlt wird.
Für Gläubiger ist wichtig: Durch die vorläufige Verwaltung werden Ansprüche nicht automatisch erfüllt. Die Bekanntmachung sagt zunächst nur, dass das Vermögen gesichert und unter gerichtlicher Kontrolle verwaltet wird. Ob und in welchem Umfang Forderungen später berücksichtigt werden, ergibt sich erst aus dem weiteren Insolvenzverfahren.
Auch für Kunden kann die Anordnung Folgen haben. Wenn Verträge, Zahlungen oder andere Leistungen mit der Gesellschaft vereinbart wurden, sollte die weitere Abwicklung sorgfältig geprüft werden. Aus der Bekanntmachung selbst ergibt sich jedoch nur die angeordnete Sicherungsmaßnahme, nicht mehr.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, bestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Der eingetragene Unternehmensgegenstand liegt in der vorliegenden Bekanntmachung nicht vor. Ein Hinweis darauf ist deshalb nicht möglich. Der eingetragene Gegenstand kann außerdem von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit abweichen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die Gesellschaft hat oder an sie zahlen soll, sollte Unterlagen, Rechnungen und Verträge sofort prüfen und nichts vorschnell überweisen. Bei Unsicherheit ist es sinnvoll, die weiteren Hinweise des Insolvenzgerichts abzuwarten oder fachlichen Rat einzuholen. Wichtig ist, das Aktenzeichen 22 IN 147/26 (28) und den Beschluss zur vorläufigen Verwaltung im Blick zu behalten.