Das Amtsgericht Dortmund hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Deeken Associates GmbH mit Sitz in Dortmund den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 260 IN 154/25 und wurde am 29.10.2026 veröffentlicht. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 26.10.2026 ist der am 03.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 01.12.2025 nicht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geführt.
Was „mangels Masse“ bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für eine geordnete Insolvenzabwicklung fehlt damit die wirtschaftliche Grundlage. Es wird also kein Insolvenzverfahren mit Verwalter durchgeführt.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass keine geordnete Verteilung an sie stattfindet. Wer Forderungen gegen die Gesellschaft hat, muss seine Ansprüche grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf Zahlung sind dabei meist gering, weil das Gericht den Antrag gerade wegen fehlender Masse abgewiesen hat.
Folgen für das Unternehmen und seine Gläubiger
Die Abweisung mangels Masse führt regelmäßig dazu, dass die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen bleibt, bis die weiteren registerrechtlichen Schritte folgen. In der Regel kommt es später zur Auflösung der Gesellschaft und anschließend zur Löschung. Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt.
Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Bestellbestätigungen, Zahlungsbelege und der gesamte Schriftverkehr. Wer Ansprüche prüfen oder durchsetzen will, sollte sich bei Bedarf rechtlich beraten lassen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Forderungen und Belege vollständig zusammentragen und schriftlich festhalten, was noch offen ist. Wichtig ist außerdem, Fristen und Reaktionen des Unternehmens genau zu dokumentieren. Wenn es um höhere Beträge oder um unklare Vertragslagen geht, kann anwaltlicher Rat sinnvoll sein. Die Erfolgsaussichten hängen im Einzelfall davon ab, ob noch verwertbares Vermögen vorhanden ist und welche Ansprüche bestehen.
Die Bekanntmachung nennt als Sitz Dortmund und als Registereintrag Dortmund, HRB 33309. Weitere Angaben zur Ursache des Verfahrens oder zur Höhe möglicher Forderungen enthält der Beschluss nicht.