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Insolvenzantrag der Elektronik-Vertrieb Royer GmbH in Gifhorn mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Gifhorn hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 35 IN 195/26 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Elektronik-Vertrieb Royer GmbH vertr. d. d. GF mit Sitz in Gifhorn am 29.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Grundlage der Entscheidung ist § 26 Abs. 1 InsO.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverwalter bestellt, und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung des Vermögens an die Gläubiger.

Für Betroffene ist das meist eine ungünstige Nachricht. Wer noch offene Forderungen gegen das Unternehmen hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind in solchen Fällen oft gering. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen daher sorgfältig sichern.

Folgen für Gläubiger und das Unternehmen

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse endet das Verfahren an dieser Stelle zunächst ohne reguläre Insolvenzeröffnung. In der Praxis kann das bedeuten, dass die Gesellschaft später aufgelöst und anschließend gelöscht wird. Für Gläubiger gibt es dann keine zentrale Abwicklung über ein eröffnetes Insolvenzverfahren.

Wichtig ist: Wer noch Ansprüche hat, sollte Belege, Rechnungen, Verträge, Zahlungsnachweise und sonstige Unterlagen vollständig aufbewahren. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten zu prüfen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Forderungen und Unterlagen sofort zusammenstellen und prüfen, ob noch außergerichtliche Schritte möglich sind. Dazu gehört auch, Fristen im Blick zu behalten und sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen. Wer Anzahlungen geleistet oder einen Gutschein hat, sollte besonders darauf achten, welche Ansprüche noch durchsetzbar sein können.

Die amtliche Bekanntmachung nennt als Unternehmenssitz Gifhorn, das Register Hildesheim mit der Registernummer HRB 202052, das Insolvenzgericht Gifhorn sowie das Aktenzeichen 35 IN 195/26. Der Beschluss wurde am 29.10.2026 veröffentlicht.

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