Das Insolvenzgericht Halle (Saale) hat im Verfahren gegen die RSK BauService GmbH mit dem Aktenzeichen 59 IN 381/26 am 29.10.2026 eine Bekanntmachung zu Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht. Der Sitz des Unternehmens ist Weißenfels. Mit der Entscheidung soll die Insolvenzmasse gesichert und die Gläubiger geschützt werden.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Die Bekanntmachung nennt Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21, 22 der Insolvenzordnung. Das heißt: Schon vor einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann das Gericht Schritte anordnen, damit vorhandenes Vermögen nicht verloren geht oder unkontrolliert verwendet wird. In diesem Fall wird die Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters erweitert.
Nach der Bekanntmachung darf der vorläufige Insolvenzverwalter gegenüber bestimmten Stellen Verbindlichkeiten begründen. Diese können im Fall einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeiten gelten. Das betrifft hier ausdrücklich Zahlungen an die SK Dienstleistungs GmbH, die National Bank AG und die netz.werk GmbH. Der Umfang dieser Verbindlichkeiten wurde auf 9.000 Euro begrenzt.
Welche Folgen das für Betroffene haben kann
Für Kunden, Anleger oder Gläubiger ist wichtig: Die Gesellschaft bleibt zwar Gegenstand eines Insolvenzantragsverfahrens, aber das Gericht hat bereits Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger angeordnet. Die Schuldnerin darf über die in der Bekanntmachung genannten Ansprüche und Rechte nicht mehr frei verfügen. Diese Befugnis ist insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen worden.
Für Gläubiger kann das bedeuten, dass Forderungen und Zahlungen im Blick des Gerichts stehen und nicht mehr allein vom Unternehmen gesteuert werden. Wer Ansprüche gegen die RSK BauService GmbH hat, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens aufmerksam verfolgen. Aus der Bekanntmachung selbst folgt noch keine Aussage darüber, wie das Verfahren am Ende ausgeht.
Vorläufiger Insolvenzverwalter und weiteres Verfahren
Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Wazlawik LL.M. (SLU), c/o Rechtsanwälte Wallner Weiß, Merseburger Straße 73, 06112 Halle (Saale), genannt. Die Bekanntmachung enthält außerdem den Hinweis, dass der Beschluss vom 11.09.2026 im Übrigen bestehen bleibt. Damit wird deutlich, dass die nun veröffentlichte Maßnahme zusätzlich zu einer bereits angeordneten vorläufigen Verwaltung erfolgt.
Für Außenstehende bedeutet das vor allem: Das Gericht hat Eingriffe angeordnet, um Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Weitere Schritte hängen vom Fortgang des Insolvenzverfahrens ab.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die RSK BauService GmbH hat, sollte Unterlagen, Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten. Es kann sinnvoll sein, Fristen und weitere gerichtliche Mitteilungen genau zu beachten. Neue Zahlungen oder Vereinbarungen mit dem Unternehmen sollten nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen.