Unter dem vermeintlichen Namen der Rechtsanwaltskanzlei CBH Rechtsanwälte werden Kontaktdaten und eine Bankverbindung genannt, die Verbraucher bei entsprechenden Inkassoschreiben besonders sorgfältig überprüfen sollten. Es besteht der Verdacht, dass der Name einer Rechtsanwaltskanzlei für möglicherweise unberechtigte Zahlungsaufforderungen verwendet wird.
Verbraucher sollten auf die nachfolgend genannte Bankverbindung keine Zahlungen leisten, solange die Echtheit der Forderung und die Berechtigung des Zahlungsempfängers nicht unabhängig bestätigt wurden.
Diese Kontaktdaten und Bankverbindung stehen im Mittelpunkt der Warnung
| Merkmal | Verwendete Angaben |
|---|---|
| Angebliche Kanzlei | CBH Rechtsanwälte |
| Verwendete Adresse | Habsburgerring 28, 40219 Düsseldorf |
| E-Mail-Adresse | info@cbh-rechtsanwalte.de |
| Weitere E-Mail-Adresse | email@cbh-rechtsanwalte.de |
| Genannter Zahlungsempfänger | Musa Demircan |
| IBAN | LT84 3500 0100 1755 0865 |
Die Angaben beziehen sich auf eine vermeintliche Kontaktaufnahme unter dem Namen CBH Rechtsanwälte. Ihre Echtheit und die behauptete Verbindung zur Kanzlei sind anhand der vorliegenden Informationen nicht bestätigt.
Warum ist besondere Vorsicht geboten?
Ein auffälliger Punkt ist die Kombination aus einem bekannten Kanzleinamen und einer Bankverbindung, bei der eine namentlich bezeichnete natürliche Person als Zahlungsempfänger angegeben wird.
Das muss nicht zwangsläufig auf eine Straftat hindeuten. Bei einer angeblichen Forderung einer Rechtsanwaltskanzlei sollte jedoch nachvollziehbar sein, warum eine Zahlung auf das angegebene Konto erfolgen soll und wer tatsächlich empfangsberechtigt ist.
Die angegebene IBAN beginnt mit dem Länderkürzel LT und gehört damit zum litauischen IBAN-System. Eine ausländische Bankverbindung ist innerhalb des europäischen Zahlungsverkehrs grundsätzlich zulässig. Sie stellt für sich genommen keinen Beweis für einen Betrugsversuch dar.
Entscheidend ist vielmehr, ob die Zahlungsaufforderung tatsächlich von der genannten Kanzlei stammt und ob die geltend gemachte Forderung besteht.
Identitätsmissbrauch bei Rechtsanwaltskanzleien
Bei betrügerischen Inkassoschreiben können Täter die Namen tatsächlich existierender Rechtsanwaltskanzleien verwenden, um ihren Forderungen einen seriösen Anschein zu geben.
Häufig werden dabei ähnlich aussehende E-Mail-Adressen, Kanzleibezeichnungen oder Briefköpfe eingesetzt.
Empfänger können dadurch den Eindruck gewinnen, dass sie es mit einer rechtlich geprüften und verbindlichen Zahlungsaufforderung zu tun haben.
Die Verwendung eines Kanzleinamens ist jedoch kein Nachweis dafür, dass das Schreiben tatsächlich von dieser Kanzlei stammt.
Eine Beteiligung der echten Kanzlei CBH Rechtsanwälte an möglichen unberechtigten Zahlungsaufforderungen ist durch die hier vorliegenden Angaben nicht belegt.
Was sollten Empfänger solcher Inkassoschreiben tun?
Wer ein Schreiben mit den genannten Angaben erhält, sollte die Forderung zunächst sorgfältig prüfen.
Besonders wichtig sind folgende Schritte:
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Nicht vorschnell überweisen. Insbesondere bei unbekannten Forderungen oder ungewohnten Bankverbindungen sollte vor einer Zahlung eine unabhängige Prüfung erfolgen.
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Kanzlei direkt kontaktieren. Verwenden Sie ausschließlich Kontaktdaten, die Sie unabhängig über den offiziellen Internetauftritt oder verlässliche Verzeichnisse ermittelt haben.
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Forderungsgrund prüfen. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Erklärung, aus welchem Vertrag oder Sachverhalt sich die angebliche Zahlungspflicht ergeben soll.
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Bankverbindung bestätigen lassen. Fragen Sie ausdrücklich nach, ob die angegebene IBAN und der genannte Empfänger für Zahlungen an die Kanzlei autorisiert sind.
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Unterlagen sichern. Bewahren Sie das Schreiben, den Umschlag sowie E-Mails einschließlich Absenderinformationen auf.
Eine Forderung sollte nicht allein deshalb ignoriert werden, weil sie verdächtig erscheint. Bestehen Zweifel, ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid gelten zudem gesetzliche Fristen.
Bereits überwiesen? Jetzt schnell handeln
Wer bereits Geld auf die angegebene Bankverbindung überwiesen hat und einen Betrugsverdacht hegt, sollte unverzüglich Kontakt mit seiner Bank aufnehmen.
Unter Umständen kann noch versucht werden, die Überweisung zurückzurufen. Ob dies gelingt, hängt unter anderem davon ab, ob die Zahlung bereits ausgeführt und dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde.
Zusätzlich können Betroffene Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Dabei sollten möglichst alle vorhandenen Unterlagen, Zahlungsnachweise und Nachrichten vorgelegt werden.