{„title“:“Insolvenzantrag der ReCon Sales GmbH mangels Masse abgewiesen“,“content“:“
Das Amtsgericht Bielefeld hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 20550 eingetragenen ReCon Sales GmbH mit Sitz in Hiddenhausen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 43 IN 615/26. Die Bekanntmachung wurde am 21.10.2026 veröffentlicht.
Was das Gericht entschieden hat
Nach der amtlichen Bekanntmachung ist der am 30.07.2026 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 14.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Für Laien bedeutet das: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Eine solche Entscheidung ist für Gläubiger meist ungünstig. Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, der die Vermögenswerte des Unternehmens ordnet und nach festen Regeln an die Gläubiger verteilt. Stattdessen müssen Forderungen grundsätzlich selbst verfolgt werden. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung sind in solchen Fällen oft gering.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Mit der Abweisung mangels Masse endet das Verfahren nicht mit einer geordneten Insolvenzabwicklung zugunsten der Gläubiger. Nach der Eintragung im Handelsregister kommt es in der Regel zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für offene Ansprüche bedeutet das aber nicht automatisch, dass sie erlöschen. Gläubiger müssen ihre Forderungen weiterhin selbst prüfen und gegebenenfalls geltend machen.
Auch Kunden, die noch auf Leistungen warten, Anzahlungen geleistet haben oder Gutscheine besitzen, sollten ihre Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer unsicher ist, sollte zeitnah rechtlichen Rat einholen, um die eigenen Möglichkeiten zu prüfen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten alle Unterlagen sofort zusammenstellen und schriftlich festhalten, welche Forderung offen ist und worauf sie sich bezieht. Wichtig ist außerdem, Fristen im Blick zu behalten und weitere Schritte zu dokumentieren. Bei größeren Beträgen oder unklarer Lage kann eine Beratung durch eine Verbraucherzentrale, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sinnvoll sein.
Für die ReCon Sales GmbH ist damit festgehalten: Das Insolvenzgericht Bielefeld hat den Antrag im Verfahren 43 IN 615/26 mangels Masse abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung nennt als Sitz Hiddenhausen und datiert vom 21.10.2026.
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