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Goda Investment GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Goda Investment GmbH mit dem Aktenzeichen 3618 IN 10964/25 am 21.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Betroffen ist die Goda Investment GmbH mit Sitz in Berlin und der Registerangabe HRB 262999.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. In einem solchen Fall wird also kein Insolvenzverwalter bestellt. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet dann nicht statt.

Für die Gläubiger ist das in der Regel eine ungünstige Entwicklung. Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind meist gering, wenn schon die Verfahrenskosten nicht gedeckt werden können.

Folgen für das Unternehmen

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist der Fall für das Insolvenzgericht zwar entschieden, das bedeutet aber nicht automatisch, dass offene Forderungen erledigt sind. Nach einer solchen Entscheidung kommt es regelmäßig zur Eintragung ins Handelsregister. In der Folge wird eine Gesellschaft in der Regel aufgelöst und später gelöscht. Für die weitere rechtliche Entwicklung sind die register- und gesellschaftsrechtlichen Schritte maßgeblich.

Im vorliegenden Beschluss nennt das Gericht außerdem den Geschäftszweig der Schuldnerin als Vermögensverwaltung u.a. Weitere Angaben zur wirtschaftlichen Lage, zur Ursache der Zahlungsprobleme oder zur Höhe möglicher Forderungen enthält die Bekanntmachung nicht.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden und Geschäftspartner, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten alle Unterlagen sichern und ihre Ansprüche prüfen. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und der Schriftverkehr mit dem Unternehmen. Wer unsicher ist, kann sich rechtlich beraten lassen, um die nächsten Schritte einzuschätzen und Fristen nicht zu verpassen.

Wichtig ist vor allem, die Forderung nicht aus den Augen zu verlieren. Auch wenn kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Ansprüche grundsätzlich bestehen bleiben. Da die Aussichten in solchen Fällen jedoch häufig gering sind, sollten Betroffene zügig handeln und ihre Unterlagen geordnet aufbewahren.

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