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Insolvenzantrag der TK-Logistics GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag der TK-Logistics GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 3618 IN 4550/26 und ist vom 21.10.2026. Der Sitz des Unternehmens ist Berlin; im Register ist die Firma unter HRB 79438 geführt.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für Gläubiger ist das meist eine schlechte Nachricht. Es gibt dann keinen Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte sammelt und geordnet verteilt. Eine reguläre Insolvenzabwicklung findet also nicht statt.

Für Betroffene bedeutet das in der Praxis oft: Wer noch Geld von der TK-Logistics GmbH fordert, muss seine Ansprüche grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine nennenswerte Zahlung sind in solchen Fällen meist gering. Auch eine geordnete Verteilung an alle Gläubiger findet nicht statt.

Folgen für das Unternehmen

Nach einer Abweisung mangels Masse wird die Entscheidung in der Regel im Handelsregister eingetragen. In vielen Fällen folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft; später kann auch die Löschung im Register erfolgen. Für Außenstehende ist das ein wichtiger Hinweis darauf, dass die Gesellschaft wirtschaftlich nicht mehr in geordneter Form fortgeführt wird.

Zur Geschäftstätigkeit ist in der Bekanntmachung als Geschäftszweig „Logistik“ genannt. Weitere Angaben dazu werden hier nicht gemacht. Maßgeblich bleibt der Inhalt der amtlichen Bekanntmachung.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber der TK-Logistics GmbH hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr sichern. Auch Fristen und weitere Registereinträge sollten beobachtet werden. Wenn es um größere Beträge geht, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Für Gläubiger gilt: Je früher sie ihre Unterlagen ordnen, desto besser können sie ihre Möglichkeiten prüfen.

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