Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BLUE WAVE CONSULTING GmbH mit Beschluss vom 21.10.2026 zurückgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 3606 IN 10534/25. Nach der Bekanntmachung wurde der Antrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Für ein geregeltes Insolvenzverfahren fehlt damit die wirtschaftliche Grundlage.
In einem solchen Fall wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Es kommt also nicht zu einer geordneten Verteilung von Vermögenswerten an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Für Gläubiger bedeutet das in der Praxis meist, dass sie ihre Forderungen selbst verfolgen müssen und ihre Aussichten auf Zahlung häufig gering sind.
Folgen für das Unternehmen und für Gläubiger
Die Bekanntmachung bezieht sich auf die BLUE WAVE CONSULTING GmbH mit Sitz in Berlin und auf das Registergericht Amtsgericht Charlottenburg mit der Handelsregister-Nummer HRB 170458. Eine Abweisung mangels Masse ist für die Beteiligten oft ein besonders ungünstiges Ergebnis, weil gerade kein reguläres Insolvenzverfahren stattfindet.
Für Gläubiger ist wichtig: Wer offene Forderungen gegen das Unternehmen hat, sollte eigene Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Auch wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine geltend machen möchte, sollte prüfen, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Ein Blick auf Fristen und eine frühe Rechtsberatung können sinnvoll sein.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Ansprüche prüfen und alle Belege geordnet ablegen. Wer noch offene Zahlungen oder Leistungen gegenüber der BLUE WAVE CONSULTING GmbH hat, kann sich an eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt wenden. Wichtig ist, schnell zu handeln und keine Unterlagen zu verlieren.