Das Insolvenzgericht Stuttgart hat den Insolvenzantrag der Kromatec GmbH mit Beschluss vom 21.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 12 IN 902/26. Die Firma hat ihren Sitz in Altdorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 771658 eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Mit einer Abweisung mangels Masse eröffnet das Gericht kein Insolvenzverfahren. Der Grund: Das vorhandene Vermögen des Unternehmens reicht nach der Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht einmal aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Es wird deshalb kein Insolvenzverwalter bestellt und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel eine schwierige Ausgangslage. Sie können ihre Forderungen nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren anmelden und müssen ihre Ansprüche selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind meist gering.
Folgen für die Gesellschaft
Die Abweisung mangels Masse wird im Handelsregister eingetragen. In der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft und später ihre Löschung. Für außenstehende Vertragspartner ist wichtig: Offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine werden durch diese Entscheidung nicht automatisch erfüllt.
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Schuldnerin die Kromatec GmbH, Schönbuchstraße 51, 71155 Altdorf, und verweist auf das Registergericht Stuttgart mit der Registernummer HRB 771658. Mehr als diese Angaben enthält die Veröffentlichung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber der Kromatec GmbH geltend machen möchte, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern, also Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und den Schriftverkehr. Es kann sinnvoll sein, den eigenen Anspruch zeitnah zu prüfen und bei Bedarf Rechtsrat einzuholen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Gläubiger ihre Forderungen grundsätzlich selbst verfolgen.
Für Verbraucher gilt: Ruhe bewahren, aber Fristen und Nachweise im Blick behalten. Je besser die Unterlagen belegt sind, desto einfacher lässt sich ein Anspruch später dokumentieren.