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Insolvenzantrag der GIK 20 GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Gericht weist Insolvenzantrag ab

Das Insolvenzgericht München hat den Antrag der GIK 20 GmbH & Co. KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mit Beschluss vom 21.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 1501 IN 83/26. Der Sitz des Unternehmens ist Heidelberg, die Eintragung im Register erfolgt unter Mannheim, HRA 712461.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für Gläubiger gibt es dann kein geordnetes Insolvenzverfahren mit Verteilung durch einen Insolvenzverwalter. Stattdessen müssen Forderungen grundsätzlich selbst verfolgt werden, was in solchen Fällen oft nur geringe Erfolgsaussichten hat.

Was das für das Unternehmen bedeutet

Mit der Abweisung mangels Masse wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Insolvenzverwalter wird daher nicht bestellt. Für die Gesellschaft kann dies regelmäßig weitere rechtliche Folgen haben, etwa die Eintragung im Handelsregister und im weiteren Verlauf die Auflösung der Gesellschaft sowie später die Löschung. Maßgeblich ist dabei der konkrete Fortgang der Register- und Gerichtsverfahren.

Für Betroffene ist wichtig: Wer offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge, Mahnungen und Zahlungsbelege vollständig sichern. Das gilt auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, zeitnah rechtlichen Rat einzuholen und die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen sortieren und alle Forderungen genau dokumentieren. Offene Ansprüche sollten möglichst schriftlich geltend gemacht werden. Wer bereits gezahlt hat oder noch auf eine Leistung wartet, sollte den Sachverhalt rechtlich prüfen lassen, damit keine Fristen versäumt werden.

Wichtig ist auch, auf weitere öffentliche Mitteilungen zum Unternehmen zu achten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt: Je früher Belege gesichert und Ansprüche geprüft werden, desto besser lassen sich die nächsten Schritte vorbereiten.

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