Das Insolvenzgericht Karlsruhe hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 102 IN 1035/26 über das Vermögen der BM ImmobilienVermögen GmbH mit Sitz in Karlsruhe am 20.10.2026 um 09:15 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung betrifft damit nicht bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern eine vorläufige Absicherung während der Prüfung des Antrags.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Mit der Anordnung nach §§ 21, 22 InsO soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert. Nach der Bekanntmachung werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Laien bedeutet das: Einzelne Gläubiger sollen nicht mehr vorgehen können, solange das Gericht die Lage prüft.
Zugleich wurde Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E 3, 16, 68159 Mannheim, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es laut Bekanntmachung, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Außerdem soll er prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Folgen für Konten, Forderungen und Zahlungen
Besonders weitreichend sind die Anordnungen zu Bankkonten und Außenständen. Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen. Außerdem sind die kontoführenden Kreditinstitute zur Auskunft verpflichtet.
Auch Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen, die der Schuldnerin Geld schulden, dürfen nach der Bekanntmachung nicht mehr an die Schuldnerin zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Für Betroffene kann das bedeuten, dass offene Rechnungen, Rückzahlungen oder andere Forderungen vorerst nicht mehr an die Firma selbst erfüllt werden sollten, wenn sie von der Anordnung erfasst sind.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, Anleger und Gläubiger sollten die Veröffentlichung genau beachten und Zahlungen nicht vorschnell an die Schuldnerin leisten, wenn sie von der Anordnung betroffen sind. Wer Forderungen gegen die BM ImmobilienVermögen GmbH hat, sollte Unterlagen, Rechnungen und Nachweise geordnet bereithalten und die weiteren Mitteilungen des Insolvenzgerichts Karlsruhe verfolgen. Bei Unsicherheit ist es sinnvoll, rechtlichen Rat einzuholen. Maßgeblich bleibt das Verfahren unter dem Aktenzeichen 102 IN 1035/26 vor dem Insolvenzgericht Karlsruhe.