Dark Mode Light Mode

München: Vorläufige Insolvenzverwaltung über VLG Verlag & Agentur GmbH angeordnet

Das Insolvenzgericht München hat am 20.10.2026 um 08:20 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VLG Verlag & Agentur GmbH mit Sitz in München Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Aktenzeichen lautet 1508 IN 3517/25. Ziel der Anordnung ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu sichern.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Nach der Bekanntmachung wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das ist eine Maßnahme nach der Insolvenzordnung, mit der das vorhandene Vermögen zunächst geschützt werden soll. Die Schuldnerin bleibt damit nicht einfach frei in ihren Entscheidungen, sondern es gelten besondere Einschränkungen. Laut Beschluss sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.

Für Laien bedeutet das: Das Unternehmen darf nicht mehr ohne Kontrolle über Vermögenswerte verfügen. Zahlungen, Verträge oder andere Handlungen, die das Vermögen betreffen, können also von der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen. Damit soll verhindert werden, dass noch vorhandene Werte vor einer möglichen späteren Insolvenzmasse verlorengehen oder verteilt werden.

Wer die Kontrolle über die Vermögenssicherung übernimmt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, bestellt. Seine Aufgabe ist es nach der Anordnung, die Sicherung des Schuldnervermögens zu begleiten und die angeordneten Zustimmungsrechte wahrzunehmen. Die Bekanntmachung nennt keine weiteren Einzelheiten dazu, welche Maßnahmen er im laufenden Geschäft konkret ergreifen wird.

Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger kann eine solche Anordnung bedeuten, dass offene Forderungen besonders sorgfältig geprüft werden müssen. Wer noch Geld von der VLG Verlag & Agentur GmbH erwartet, sollte die Entwicklung des Verfahrens beobachten und Unterlagen zu Forderungen, Rechnungen oder Verträgen geordnet bereithalten. Mehr lässt sich aus der Bekanntmachung selbst nicht sicher ableiten.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen vollständig sichern, offene Forderungen dokumentieren und aktuelle Hinweise des Insolvenzgerichts abwarten. Wichtig ist auch, Zahlungen oder andere Absprachen mit der Schuldnerin nicht ohne Prüfung der Zuständigkeits- und Zustimmungslage vorzunehmen. Wer von der Anordnung betroffen ist, sollte sich auf die im Verfahren veröffentlichten Informationen stützen.

Die Bekanntmachung betrifft das Insolvenzverfahren über die VLG Verlag & Agentur GmbH, Sitz München, beim Insolvenzgericht München unter dem Aktenzeichen 1508 IN 3517/25. Datum der Veröffentlichung ist der 20.10.2026.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Verwaltung angeordnet: Hauskonzepte Deutschland GmbH in Garbsen

Next Post

Hamburg: Sicherungsmaßnahmen im Verfahren gegen Zaun Kontor Hamburg UG aufgehoben