Das Amtsgericht Bochum hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8270 eingetragenen AS Trading und Dienstleistungs GmbH den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 80 IN 539/26. Die Bekanntmachung wurde am 20.10.2026 veröffentlicht.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Damit wird kein Insolvenzverwalter bestellt und es kommt auch nicht zu einer geordneten Verteilung von Vermögenswerten an die Gläubiger.
Für Gläubiger ist das meist ein ungünstiges Zeichen. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiter verfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen häufig gering. Im Zusammenhang mit einer solchen Entscheidung wird die Gesellschaft in der Regel aufgelöst und später aus dem Register gelöscht.
Folgen für Betroffene und Gläubiger
Wer offene Forderungen gegen die AS Trading und Dienstleistungs GmbH hat, sollte die eigenen Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Korrespondenz. Auch Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Belege aufbewahren und prüfen, ob sie Ansprüche geltend machen können.
Wichtig ist außerdem, Fristen und weitere Einträge im Blick zu behalten. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gibt es keinen Insolvenzverwalter, der Ansprüche bündelt oder die Masse an die Gläubiger verteilt. Wer unsicher ist, kann rechtlichen Rat einholen.
Einordnung der Entscheidung
Die Veröffentlichung nennt als betroffene Firma die AS Trading und Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Recklinghausen. Zuständig war das Insolvenzgericht Bochum unter dem Aktenzeichen 80 IN 539/26. Mehr als diese amtlichen Angaben enthält die Bekanntmachung zur Entscheidung nicht. Deshalb lässt sich nur festhalten: Der Insolvenzantrag wurde nicht eröffnet, sondern wegen fehlender Masse abgewiesen.
Für Betroffene bedeutet das vor allem, zügig Ordnung in die eigenen Unterlagen zu bringen und die weitere Entwicklung des Registereintrags zu beobachten. Bei Unsicherheit über die nächsten Schritte kann anwaltliche Beratung helfen.